Der vierte Workshop Gesellschaft komplettierte die Workshopreihe, die nun thematisch abgeschlossen ist. Auch onepower-Lieferanten nehmen an dem Projekt teil.

Nachhaltiges LieferantenManagement: Workshop 4 Gesellschaft in Präsenz

 

Die onepower-Lieferanten, die am Projekt teilnehmen, trafen sich in Präsenz auf dem Emscherquellhof in Holzwickede, um zu den sozialen Aspekten von Nachhaltigkeit zu arbeiten. Bildquelle: NIRO e. V.

Gesammelte Werke: Bereits umgesetzte Maßnahmen und Ideen der onepower-Lieferanten für weitere nachhaltige Aspekte zum Thema Gesellschaft; hier: Wie wird die Beteiligung von Mitarbeiter*innen am Nachhaltigkeitsmanagement gefördert? Welche Maßnahmen zur Chancengerechtigkeit sind bereits umgesetzt oder in der Planung? Welche Maßnahmen zur Qualifizierung sind umgesetzt oder in der Planung? Bildquelle: NIRO e. V.

Die Teilnehmer*innen am Projekt „Nachhaltiges Lieferantenmanagement nach DNK-Standard – ein Einkaufspool auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsbericht“ (kurz NaLiMa) bereiten sich gemeinsam auf die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach Standard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vor.
Der vierte Workshop konnte am 6. April 2022 in Präsenz stattfinden und alle freuten sich: der Emscherquellhof in Holzwickede, umgeben von reichlich Natur, quicklebendige, springende Lämmer und ein wichtiges Thema, das die Teilnehmer*innen tatsächlich in Gesellschaft bearbeiten konnten – all dies bot den perfekten Rahmen, um die Workshopreihe im Rahmen des Projektes erfolgreich zu beenden.
DNK-Schulungspartnerin Elke Vohrmann stimmte auf das Thema Gesellschaft ein und führte durch die einzelnen Aspekte dieses Berichtsteils, der insgesamt sieben DNK-Kriterien umfasst.
Die sozialen Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens für die Gesellschaft stellen nach Strategie, Prozessmanagement und Umwelt den vierten und letzten großen Bereich dar, der in einem Nachhaltigkeitsbericht nach DNK-Standard behandelt wird.
Zum Kriterium Arbeitnehmerrechte muss ein Unternehmen berichten, welche nationalen und internationalen Standards es einhält. Denn ein respektvoller und wertschätzender Umgang der Mitarbeiter*innen miteinander beschränkt sich nicht auf die Einhaltung von Gesetzen. Eine entscheidende Rolle spielt die Unternehmenskultur, wenn es darum geht, die aktive Einbeziehung von Mitarbeiter*innen bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu fördern und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden. CSR-Beauftrage zu benennen und Nachhaltigkeitsmanager*innen auszubilden, interdisziplinäre Nachhaltigkeits-Teams zu bilden und das Engagement der Belegschaft bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen zu würdigen, sind wichtige Bestandteile zur Motivation und Mitarbeiter*innenbindung.
Chancengerechtigkeit als Kriterium behandelt, welche Anstrengungen ein Unternehmen verfolgt, um diese – neben Vielfalt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und weiteren sozialen Aspekten –umzusetzen. Als Beispiele wurden die Benennung von Gleichstellungs- und Integrationsbeauftragten genannt, Aktionsmonate zu Vielfalts-Themen oder Veranstaltungen wie ein Ladies Breakfast und die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf z. B. durch einen Kindertagesstätten-Zuschuss. Flexible Arbeitszeiten und eine angemessene Vergütung gehören ebenfalls dazu.
Das Kriterium Qualifizierung stellt einen besonders wichtigen sozialen Aspekt von Nachhaltigkeit dar. Nur gut qualifizierte Mitarbeiter*innen können auch sicher an der Arbeits- und Berufswelt teilhaben, gerade hinsichtlich der demografischen Entwicklung und zunehmender Digitalisierungsprozesse. Fachliche und soziale Kompetenzen müssen übereinstimmen und die gesundheitliche Verfassung stabil sein. Aus- und Weiterbildungen im beruflichen Kontext oder auch genutzter Bildungsurlaub bieten vielseitige Möglichkeiten, Mitarbeiter*innen individuell zu unterschiedlichen Themen eine Weiterentwicklung zu ermöglichen, die „lebenslanges Lernen“ als Chance und nicht als Strafe versteht.
Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, im Rahmen komplexer Lieferketten einer globalisierten Wirtschaftswelt Menschenrechte einzuhalten: Zwangs- und Kinderarbeit und alle Formen der Ausbeutung müssen verhindert werden. Dies gilt international, aber auch national, wenn es z. B. um Vereinigungsfreiheit oder gleiche Löhne für gleiche Tätigkeiten geht. Generell müssen Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrnehmen und entsprechend im Nachhaltigkeitsbericht nach DNK-Standard dazu Stellung nehmen.
Regional ist zum Thema Gesellschaft das Gemeinwesen von Bedeutung. Bei diesem Kriterium erklären Unternehmen, wie sehr sie zu der nachhaltigen Entwicklung ihrer Region beitragen. Dies sind Projekte, die über das eigentliche Kerngeschäft hinausgehen. Eine unternehmenseigene Stiftung kann gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, Spenden an Sportvereine oder soziale Einrichtungen zählen dazu, aber auch Kooperationen mit Schulen und Hochschulen oder die Ermöglichung von Freiwilligeneinsätzen von Mitarbeiter*innen.
Für den Nachhaltigkeitsbericht ist weiterhin von Interesse, wie die politische Einflussnahme von Unternehmen aussieht. Es muss berichtet werden, wo und in welcher Form sich ein Unternehmen politisch engagiert, ob es z. B. an Parteien spendet oder Lobbyismus betreibt. Finanzielle wie auch personelle Verflechtungen mit der Politik müssen transparent gemacht werden.
Das siebte und letzte Kriterium im Berichtsbereich Gesellschaft fokussiert gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten. Korruption, Kartellabsprachen und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen müssen verhindert oder aufgedeckt werden. Das gesetzeskonforme Verhalten bezieht sich auf die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen wie Daten-, Umwelt- oder Arbeitsschutz (Compliance). Wenn es um die Einhaltung selbst gesetzter unternehmensinterner Verhaltensvorgaben in Form von Verhaltenskodizes geht, wird dies als richtlinienkonformes Verhalten (Integrity) bezeichnet. Beide Varianten sollten bestenfalls im Unternehmen fest verankert sein und die Mitarbeiter*innen zu diesen Themen informiert und geschult werden. Dieses Kriterium der Berichterstattung dürfte noch mehr an Relevanz gewinnen, sobald das geplante Hinweisgeberschutzgesetz, das die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen soll, Unternehmen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet.

In diesem vierten Workshop konnten die Projektteilnehmer*innen sehr viele gute Beispiele, die bereits als nachhaltige Maßnahmen umgesetzt wurden, aus ihren Unternehmen einbringen. Als Ergebnis gibt es damit für den Berichtsteil zum Thema Gesellschaft sehr konkrete Inhalte.
Die gemeinsame inhaltliche Arbeit ist nun abgeschlossen. Die nächste Projektphase sieht das Verfassen der Berichte vor.
Begleitend findet alle 14 Tage online ein Jour Fixe statt, in dem offene Fragen geklärt werden können und die Gruppe sich weiter austauschen und gegenseitig unterstützen kann.

 

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